Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) veröffentlichte kürzlich den Referentenentwurf „Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur“ – unter anderem ist auch die Anbindung von Physiotherapeuten geplant.
[tb] Derzeit liegt der Referentenentwurf „Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur“, kurz Patientendaten-Schutzgesetz, auf dem Tisch. Ziel ist es, dass Patienten schnell von digitalen Lösungen profitieren, gleichzeitig aber sensible Gesundheitsdaten geschützt werden.
Folgende Regelungen führt das BMG in seiner Meldung auf:
- Patienten bekommen ein Recht auf eine moderne Versorgung
- Die elektronische Patientenakte wird nutzbar
- Der Patient wird Herr über seine Daten
- Digitale Lösungen statt Zettelwirtschaft
- Klare Regeln für Datenschutz und Datensicherheit in der Telematikinfrastruktur
Der VDB informierte in einem Posting bereits unter anderem darüber, dass „ab 1. Juli 2021 Physiotherapeuten zum Ausgleich der Ausstattungs- und Betriebskosten eine Erstattung erhalten. […] Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen soll dazu mit den maßgeblichen Verbänden bis zum 31. März 2021 das Abrechnungsverfahren vereinbaren“.