Physio-Deutschland und weitere Verbände haben sich mit den gesetzlichen Krankenkassen auf Ausnahmeregelungen bei Behandlungsunterbrechungen verständigt.
[js] Die neuen Regelungen gelten ab sofort in folgenden Fällen:
- Schließung der Heilmittelpraxis
- Häuslicher Quarantäne des Praxispersonals oder des Versicherten
- Terminabsagen aus Ansteckungsangst
- Absage des Termins durch die Praxis aus oben genannten Gründen
Bei einem dieser Gründe kann mit Vermerk des Zeichens C auf der Rückseite der Verordnung:
a) der Behandlungsbeginn auf 28 Tage verlängert werden (außer bei Entlassmanagement).
b) die Behandlung ab dem 1. März 2020 für 42 Tage unterbrochen werden.
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