Physio Deutschland meldet, dass der Gemeinsame Bundesausschuss im Rahmen eines schriftlichen Abstimmungserfahrens heute noch über die Umsetzung der sogenannten regionalen Corona-Sonderregelungen (die deutschlandweit gelten sollen) entscheiden wolle. Die Regelungen würden ab dem 02.11.2020 in Kraft treten.
[tb] Nach Angaben des Verbandes sind folgende Erleichterungen vorgesehen:
- Aussetzung der Vorgabe, dass Verordnungen von Heilmitteln im Falle einer Unterbrechung der Leistung von mehr als 14 Tagen ihre Gültigkeit verlieren;
- Folgeverordnung/Verordnungen außerhalb des Regelfalls beziehungsweise erneute Verordnung nach telefonischer Anamnese;
- bestimmte Arten der Physiotherapie als Videobehandlung (Übungsbehandlung, allgemeine Krankengymnastik – KG und KG-Atemtherapie – und Krankengymnastik-Mukoviszidose).
In einem Servicedokument sind die Sonderregelungen als Tabelle dargestellt.
Sobald der Beschluss offiziell gefasst wurde, gibt es ein Update.
Quelle: Physio Deutschland
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