Die Regierungskoalition hat im Gesundheitsausschuss mit ihren Stimmen das Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG) verabschiedet. Gestern wurde das Gesetz im Bundestag abschließend beraten und beschlossen – es enthält viele kleinteilige Einzelmaßnahmen.
[jr] Vor allem die Veränderungen bei den Finanzen der Krankenkassen standen im Fokus. Der Gesundheitsfonds bekommt einen einmaligen Zuschuss aus Steuermitteln von fünf Milliarden Euro. Damit soll ein Teil der Lücke von etwa 16 Milliarden Euro im nächsten Jahr gefüllt werden.
Weitere acht Milliarden Euro sollen aus den Finanzreserven der Krankenkassen bereitgestellt werden. Außerdem wird der Beitragssatz um 0,2 Prozentpunkte angehoben. Dadurch werden etwa drei Milliarden Euro erwartet.
Die genaue Ausgestaltung der Regelungen lösten in der Anhörung im Ausschuss eine Diskussion aus. Einige Kassenverbände wollten verhindern, dass zum einen Regelungen zum morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) aus anderen Gesetzen aufgeweicht werden oder sich andere Regelungen widersprechen.
Nachbesserungen für kleine Kassen
In die vorliegenden Änderungsanträge, wurden einige Anliegen aus der Anhörung aufgenommen. Krankenkassen, die weniger als 50.000 Mitglieder haben, können beispielsweise nun auch einen höheren Zusatzbeitrag nehmen, um ihre Finanzreserven auf einer Höhe von 0,4 Monatsausgaben halten.
Damit soll verhindert werden, dass sie durch einzelne Hochkostenfälle finanzielle Probleme bekommen. Zudem können Krankenkassen, die nach bisheriger Regelung erst im Laufe des Jahres 2021 eine Beitragsanhebung vornehmen dürften, dies bereits zum Jahreswechsel tun.
Vor allem finanzstarke größere Krankenkassen äußerten die Sorge, nicht gemeinsam mit fast allen Krankenkassen den Zusatzbeitrag einnehmen zu können. Unterjährig, so die Kassen im Vorfeld, sei eine notwendige Anhebung eher ungünstig, da sie Wettbewerbsverzerrungen fürchten.
Im Beschlusstext heißt es nun dazu: „Durch diese Sonderregelung wird die Planungssicherheit für die betroffenen Krankenkassen gestärkt und Wettbewerbsgleichheit zwischen allen Krankenkassen gewahrt. Zugleich wird dadurch im Interesse der Beitragszahler vermieden, dass es im Laufe des Jahres 2021 teilweise zu erheblichen unterjährigen Zusatzbeitragssatzsteigerungen kommen kann.“
Mehr Pflegestellen
In dem Entwurf sind unter anderem 20.000 zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte in der stationären Altenpflege vorgesehen. Die Stellen sollen durch einen Vergütungszuschlag von der Pflegeversicherung finanziert werden, sich dementsprechend also nicht auf die Eigenanteile auswirken. Angestrebt wird zudem ein verbindliches Personalbemessungsverfahren für vollstationäre Pflegeeinrichtungen.
Einen weiteren Punkt stellen Hebammenstellen und Stellen für Fachpersonal in Geburtshilfeabteilungen in Krankenhäusern dar. Hier sollen mehr Stellen realisiert werden. Dazu wird für die Jahre 2021 bis 2023 ein Förderprogramm im Umfang von rund 200 Millionen Euro aufgelegt.
Gestärkt werden außerdem Kinderkrankenhäuser und Fachabteilungen für Kinder- und Jugendmedizin in ländlichen Regionen. Die Krankenkassen erhalten erweiterte Spielräume für Selektivverträge, um innovative regionale Versorgungsformen zu fördern.
Mit dem Gesetz werden auch einige coronabedingte Hilfen im Gesundheitswesen bis Ende März verlängert, unter anderem auch Hilfen für Vertragszahnärzte. Die Krankenkassen sollen auch 2021 90 Prozent der gezahlten Gesamtvergütung der vertragszahnärztlichen Leistungen des Jahres 2019 als Abschlagszahlungen an die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen zahlen. Ebenso wird die weitere Finanzierung der Versorgung von Patienten aus dem EU-Ausland geregelt.
Für den Entwurf, der gestern verabschiedet wurde, votierten im Ausschuss die Fraktionen von Union und SPD, Linke und FDP stimmten dagegen, AfD und Grüne enthielten sich.
Quelle: Ärzteblatt
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