Eine Verlängerung der Modellklausel ohne Reform der Berufsgesetze gefährdet die Modellstudiengänge, erklärt der erste Vorsitzende im HVG Prof. Dr. Bernhard Borgetto.
Durch die Aufforderung an verschiedene Verbände im Berufsfeld der Physiotherapie (aber auch der Ergotherapie und der Logopädie), eine Stellungnahme zu einem Referentenentwurf eines Gesetzes abzugeben, ist bekannt geworden, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) plant, die Modellklausel in den Berufsgesetzen der Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie um weitere fünf Jahre zu verlängern. Dem Vernehmen nach war die Bund-Länder-Arbeitsgruppe (BLAG), die die Eckpunkte zum Reformgesetz erarbeitet hat, nicht oder nicht vollständig informiert.

Verlängerung versteckt?
Die geplante Verlängerung ist versteckt in dem Referentenentwurf eines sogenannten Omnibusgesetzes mit dem Namen „Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsentwicklungsgesetz – GVWG)“. Unter Abschnitt II.26 auf S. 49 heißt es im Wortlaut:
„Die Modellklauseln zur Erprobung von akademischen Ausbildungsangeboten in der Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie werden bis Ende 2026 verlängert. Derzeit sind sie bis Ende 2021 befristet. Die Verlängerung ermöglicht den Ländern, gewachsene Strukturen akademischer Erstausbildungen zunächst fortzuführen. Die bestehenden Modellstudiengänge können gegebenenfalls ein wichtiger Baustein sein, um reguläre akademische Ausbildungsangebote aufzubauen. Vor diesem Hintergrund ist die Verlängerung der Modellklauseln Voraussetzung für eine ergebnisoffene Entscheidungsfindung, ob und wenn ja in welcher Ausgestaltung die jeweilige Ausbildung in der Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie akademisiert werden soll.“
Natürlich müssen die gewachsenen Strukturen akademischer Erstausbildungen fortgeführt werden. Natürlich müssen die bestehenden Modellstudiengänge ein wichtiger Baustein für den Aufbau regulärer akademischer Ausbildungsangebote sein. Aber es handelt sich hier nicht um eine Verlängerung der Modellphase kurz nach deren Beginn. Es handelt sich hier bereits um die zweite Verlängerung, nachdem von 2017 bis 2021 die Modellphase schon einmal trotz positiver Evaluationen verlängert wurde.
Fallstrick für die Modellstudiengänge?
Seitens der zuständigen Ministerien in Bund und Ländern wurden weder die Mittel für eine externe Evaluation bewilligt, noch wurde der Prozess der Selbstevaluation rational und zwischen Bund, Ländern und nachgeordneten Behörden abgestimmt gehandhabt. Dies wird jetzt möglicherweise zum Fallstrick für die Modellstudiengänge in der Physiotherapie und zum Rückschlag für die Akademisierung der Physiotherapie insgesamt. Damit werden auch für Grundlagen einer zeitgemäßen und an den aktuellen und zukünftigen Bedarfen orientierten evidenzbasierten Versorgung in Frage gestellt. Eine Verlängerung der Modellklausel ermöglicht in der aktuellen Situation eben nicht, die gewachsenen Strukturen akademischer Erstausbildungen zunächst fortzuführen, sondern gefährdet diese Strukturen.
Die Begründung der Verlängerung der Modellklausel orientiert sich daran, dass eine ergebnisoffene Entscheidungsfindung ermöglicht werden soll, ob und wenn ja in welcher Ausgestaltung die jeweilige Ausbildung in der Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie akademisiert werden soll. Genau dies ist aber nicht der Fall, wenn nicht noch in dieser Legislaturperiode eine Reform der Berufsgesetze realisiert wird oder zumindest eine wirtschaftliche Gleichstellung der (berufs-)
fachschulischen Ausbildungen und der hochschulischen Ausbildungen erfolgt. Denn es muss klar sein: Angesichts der an sich begrüßenswerten Schulgeldfreiheit und Ausbildungsvergütung für die Schülerinnen, Schüler und Auszubildenden in den (Berufs-)fachschulen auf der einen Seite und den Semesterbeiträgen und an privaten Hochschulen teils sehr hohen Studiengebühren für Studierende der Modellstudiengänge auf der anderen Seite, kann von einer interessen- und fähigkeitsgeleiteten Entscheidung für den einen oder den anderen Ausbildungsweg nicht mehr die Rede sein. Auch die Perspektive, dass die finanzielle Durststrecke im Studium durch einen späteren besseren Verdienst kompensiert wird, ist im deutschen Gesundheitssystem so gut wie nicht gegeben. Die Entscheidung für einen bestimmten Bildungsweg würde durch die ungleichen finanziellen Anreize nunmehr völlig verzerrt.
Bluten die Modellstudiengänge aus?
Es ist zu befürchten, dass die Modellstudiengänge in den fünf Jahren einer weiteren – sachlich völlig unbegründeten – Verlängerung der Modellklausel so ausbluten, dass sie in Ermangelung von Studierenden einfach abgeschafft werden könnten. Damit würde der Akademisierungsprozess um Jahrzehnte zurückgeworfen.
Wenn dies nicht das Ziel der Politik ist, dann müssen die Modellstudiengänge noch in dieser Legislaturperiode in ein Regelangebot überführt und der Ausbau hochschulischer Studiengänge auf bundesgesetzlicher Grundlage bis zur Vollakademisierung in 10 bis 15 Jahren vorangetrieben werden. Bis die Vollakademisierung faktisch erreicht ist, müssen die primärqualifizierenden Studiengänge zudem den (berufs-)fachschulischen Ausbildungen hinsichtlich der finanziellen Attraktivität gleichgestellt werden.
Warum wird der Prozess in die Länge gezogen?
Modellstudiengänge, Modellphasen und Modellprojekte sind dazu da, neue Lösungen für offene Fragen der Praxis auszuprobieren. Wer solche politischen Instrumente benutzt, um Entscheidungen aufzuschieben, nachdem die neuen Lösungen erprobt und erfolgreich evaluiert wurden, missbraucht diese Instrumente und destabilisiert in diesem Fall die hochschulische Ausbildungspraxis in den Therapieberufen.
Die Strategien sind längst entwickelt und die Argumente ausgetauscht – es ist kaum zu verstehen, weshalb der Akademisierungsprozess von der Politik dermaßen in die Länge gezogen wird.
Eine alleinige Verlängerung der Modellklausel ohne die Vollendung der Reform der Berufsgesetze in dieser Legislaturperiode gefährdet die Existenz der gewachsenen Strukturen primärqualifizierender Studiengänge. Dies muss in der laufenden Anhörung der Verbände und Länderministerien dem BMG zu Gehör gebracht werden.
Autor: Prof. Dr. habil. Bernhard Borgetto
Hochschulverbund Gesundheitsfachberufe e.V., 1. Vorsitzender
HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst
Fakultät Soziale Arbeit und Gesundheit, Goschentor 1, D-31134 Hildesheim
E-Mail: vorstand@hv-gesundheitsfachberufe.de
Hier finden Sie die Pressemitteilung des HVG.
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