Die Neufassung der zahnärztlichen Heilmittelrichtlinie ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten.
[js] „Damit wird die Verordnung von Heilmitteln durch Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte deutlich vereinfacht“, so die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) mit.
Zum Stichtag hat die KZBV vielfältige Informationsmaterialien für Zahnarztpraxen aktualisiert, diese finden Sie hier:
Quelle: VPT
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